Vorschriften für die Anhängerbeleuchtung für Anhänger bis 750 kg
Nach den Beleuchtungsvorschriften für Anhänger bis 750 kg müssen Anhänger ab dem 1. Juli 2006 mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgestattet sein. Dies gilt für alle Anhänger, unabhängig von ihrem Baujahr. Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel: Wenn das Zugfahrzeug keine Nebelschlussleuchte hat, muss der Anhänger nicht mit einer solchen ausgestattet sein.
Dies bekam ich bei der TÜV-Prüfung zu spüren. Mein alter Anhänger, früher mit 7 poligem Stecker wurde auf 13poligem Stecker von mir umgerüstet. Bei der Prüfung sollte ich die Nebelschlussleuchte anmachen, aber es tat sich nichts. Jetzt trat die Vorschrift in Kraft. Schnell besorgte ich einen kompletten Satz Beleuchtung mit 13pol-Kabelset. Schnell montiert und funktionstüchtig habe ich die TÜV-Plakette bekommen.